Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem speziellen Zustellcouvert möglich. Bitte Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen! Die Sendung muss rechtzeitig per Post dem Urnenbüro zugestellt oder am Schalter abgegeben werden.

Was ist zu beachten

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. Pro Abstimmung und Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  • Legen Sie das grüne, amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.

Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann:

  • verschlossen und frankiert rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden,
  • am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden,
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden (bis spätestens 11.00 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag) oder
  • im Urnenbüro abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wird.
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgt.
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind.
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben.
  • die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im grünen amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden.
  • die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintreffen.
  • ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.

Wahlen und Abstimmungen

Das Urnenbüro bei der Gemeindeverwaltung Geuensee ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr