Steuern - Fristerstreckung Steuererklärung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen, bitten wir Sie, rechtzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen. Dies ist möglich via e-Fristerstreckung unter dem unten aufgeführten Link. Selbständigerwerbende reichen das Fristerstreckungsgesuch weiterhin bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein, oder ebenfalls mit e-Fristerstreckung.

Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Eine vorzeitige Einreichung des Verzeichnisses bei Fristverlängerungen für die Steuererklärung ist nicht mehr möglich.

Links
Verantwortlich
Name Funktion Kontakt
Priska Käsebier Leiterin Steueramt 041 925 79 61
Abteilung
Bezeichnung Adresse Kontakt
Steueramt Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee 041 925 79 69

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