Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen. Die Prüfung und Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Gemeinde Geuensee für Gesuchstellende mit Wohnsitz in Geuensee.

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.ch bei ihrer Wohngemeinde beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde Geuensee das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Gemeinde Geuensee prüft und stellt Gutschein aus
Die Gemeinde Geuensee prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Gemeinde Geuensee den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Gemeinde Geuensee die Eltern über den Entscheid.

Bei Fragen können sich Eltern an die Gemeinde Geuensee, Abteilung Gesundheit und Soziales, wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer Website zur Verfügung.

Herzlich willkommen in Geuensee

Geuensee liegt im oberen Surental und grenzt an Sursee, Schenkon, Beromünster, Rickenbach, Schlierbach, Büron und Knutwil. Über 3000 Menschen leben hier. Die Gemeinde besteht aus dem Dorf Geuensee und den Weilern Krumbach und Hunzikon.

Aktuelles

Ende des Feuerverbotes in Wald und Waldesnähe
12. Kant. Jugendsession
ARA Surental - Tag der offenen Tür am 19.09.2026
Prämienverbilligung 2027 anmelden
Anordnung einer Ersatzwahl der Bürgerrechtskommission
Sperrung Risistrasse bis 10. September 2026
OS Logo 5
Die Sanierung der Schaubernstrasse startet nach den Sommerferien. Die Strasse bleibt voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 gesperrt.

Die Risistrasse ist ab dem Einmünder Heugärtenstrasse bis am 10. September 2026 vollständig gesperrt.

Die Zufahrt für Anstösser durch die Baustelle ist mit Einschränkungen möglich.

Chemisch behandeltes Poolwasser gilt als verschmutztes Abwasser und ist deshalb fachgerecht zu entsorgen!
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Agenda

13.09.2026 Chinderfiir - Kath. Kirchgemeinde
19.09.2026 Kinderkleider- und Spielwarenbörse
19.09.2026 Tag der offenen Türe - 50 Jahre ARA Surental
20.09.2026 Eidg. Dank-, Buss- und Bettag - Kath. Kirchgemeinde
25.09.2026 Café ZÄMELÄBE
25.09.2026 Chilbi Geuensee

Besondere Öffnungszeiten

Am Dienstag, 15. September 2026 bleibt die Verwaltung aufgrund eines Mitarbeiterausfluges den ganzen Tag geschlossen.

Bei Todesfällen oder anderen Dringlichkeiten sind wir über die Pikettnummer 041 925 79 68 erreichbar.

WasserBewahren

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen.

Aufhebung Feuerverbot