Prämienverbilligung 2027 anmelden

Ab sofort kann die Anmeldung für die Prämienverbilligung für das Jahr 2027 über die Website der Ausgleichskasse Luzern ausgefüllt werden.

Anspruch auf Prämienverbilligung hat nur
- wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz)
- wer eine Krankenversicherung hat.

Die Frist für die Anmeldung endet am 31. Oktober 2026. Bei einer Anmeldung während dem laufenden Jahr 2027 beginnt der Anspruch erst im Monat nach der Anmeldung.

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