Steuern - Einzahlungsschein bestellen

Der allgemeine Fälligkeitstermin für die Einkommens- und Vermögenssteuer ist der 31. Dezember. Es besteht die Möglichkeit, die provisorische Steuerrechnung vorauszubezahlen. Es können ab dem 1. Januar des Steuerjahres Vorauszahlungen geleistet werden.

Pro Steuerjahr wird eine neue Referenznummer generiert. Ein Dauerauftrag muss daher jährlich angepasst werden. Vorauszahlungen sollten den mutmasslichen Steuerbetrag nicht mehr als 20 % überschreiten. 

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Priska Käsebier Leiterin Steueramt 041 925 79 61
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Steueramt Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee 041 925 79 69

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