Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuern werden auf das Nachlassvermögen erhoben. Die Erbschaftssteuer beträgt:

  • elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen): 6 - 12 %, je nach Höhe des Erbteils
  • grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin, Cousine): 15 - 30 %, je nach Höhe des Erbteils
  • nicht verwandte Personen: 20 - 40 %, je nach Höhe des Erbteils

Von einer Erbschaftssteuer befreit sind:

  • Ehegatte
  • Nachkommen (Kinder, Enkel)

Der massgebende Zeitpunkt für die Steuerbemessung ist die Vermögenslage am Todestag des Erblassers. Alle Vermögenswerte sind auf diesen Tag zu bewerten. Schenkungen und Vorempfänge, welche in den letzten 5 Jahren vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben, unterliegen der Erbschaftssteuer.

Verantwortlich
Name Funktion Kontakt
Edith Achermann Verwaltungsangestellte, Leiterin AHV-Zweigstelle 041 925 79 79
Abteilung
Bezeichnung Adresse Kontakt
Teilungsamt Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee 041 925 79 79

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