Erbschaftssteuern werden auf das Nachlassvermögen erhoben. Die Erbschaftssteuer beträgt:
Von einer Erbschaftssteuer befreit sind:
Der massgebende Zeitpunkt für die Steuerbemessung ist die Vermögenslage am Todestag des Erblassers. Alle Vermögenswerte sind auf diesen Tag zu bewerten. Schenkungen und Vorempfänge, welche in den letzten 5 Jahren vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben, unterliegen der Erbschaftssteuer.