Anspruch auf Spitexleistungen haben alle Einwohner und Einwohnerinnen, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wird. Die Spitexleistungen stehen insbesondere zur Verfügung für:
- betagte Menschen
- kranke, verunfallte, rekonvaleszente Menschen
- Menschen mit Beeinträchtigungen
- Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen
- Eltern vor und nach der Geburt ihrer Kinder
- Betreuende Angehörige und Bezugspersonen
- Personen aus dem Ausland, die sich als Gäste in der Gemeinde aufhalten