Im Kanton Luzern wurde per Anfang Januar 2011 das gesamte Gerichtswesen einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Im Rahmen dieser Justizreform wurde die Anzahl der Friedensrichter reduziert. Neu decken vier Friedensrichter das ganze Gebiet des Kantons Luzern ab. Die Gemeinde Geuensee wurde dem Friedensrichteramt Willisau zugeteilt.
---------------------------------------------
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis Fr. 30'000.--.
Arbeitsgericht, Zentralstrasse 28, CH-6002 Luzern
Telefon: 041 228 65 60
---------------------------------------------
Bezirksgericht Willisau
Das Bezirksgericht beurteilt erstinstanzlich Zivilstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 8'000.-- übersteigt oder nicht in Geld schätzbar ist. Weiter werden Straffälle behandelt, die nicht von der Staatsanwalt-schaft erledigt werden und die nicht in die Zuständigkeit des Kriminal- oder des Obergerichts fallen. Direkt vor das Bezirksgericht, d.h. ohne Anrufung des Friedensrichters, sind unter anderem Klagen auf Ehescheidung und Rechtsöffnungsbegehren zu bringen.
Bezirksgericht, Menzbergstrasse 16, CH-6130 Willisau
Telefon: 041 228 34 34
---------------------------------------------
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft (vorher Amtstatthalteramt) ist die Strafverfolgungsbehörde in allen Strafsachen mit Ausnahme derjenigen von Kindern und Jugendlichen. Der Staatsanwalt ist Untersuchungsrichter in allen Strafsachen.
Staatsanwaltschaft, Centralstrasse 35, CH-6210 Sursee
Telefon: 041 228 36 00
---------------------------------------------
Kantonale Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht
Die kantonale Schlichtungsbehörde ist zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus Miete und nicht landwirtschaftlicher Pacht im Kanton Luzern.
Schlichtungsbehörde Miete und Pacht, Bahnhofstasse 22, CH-6002 Luzern
Telefon: 041 228 58 36