Abmeldung bei der Gemeinde
Seit dem 01.01.2021 haben Sie die Möglichkeit Wohnortswechsel über die Plattform eUmzug online zu melden.Die Plattform führt Sie durch den Prozess und die nötigen Dokumente können eingescannt und allfällige Gebühren direkt bezahlt werden. Heimatscheine werden an die neue Gemeinde weitergeleitet.
Somit entfällt die persönliche Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde und das persönliche Anmelden bei der Zuzugsgemeinde.
Noch nicht alle Gemeinden nehmen an eUmzug teil. Die Plattform wird Sie darüber informieren, wenn eUmzug in Ihrer Zuzugsgemeinde noch nicht zur Verfügung steht.
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Gebühr: gratis
Abteilung
Einwohnerkontrolle
Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee
041 925 79 79