Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Geuensee erhalten?
Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Gemeinderat oder die Bürgerrechtskommission zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:


Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Gesuch um Erteilung des Bürgerrechtes der Gemeinde Geuensee
  • Personenstandsausweis für ledige Personen (am bisherigen Bürgerort verlangen)
  • Familienschein für verheiratete Personen (am bisherigen Bürgerort verlangen)
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Die Details entnehmen Sie aus dem Merkblatt

 

Links
Verantwortlich
Name Funktion Kontakt
Karin Bolliger Verwaltungsangestellte 041 925 79 79
Abteilung
Bezeichnung Adresse Kontakt
Gemeindekanzlei Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee 041 925 79 79

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