Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um wirtschaftliche Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Das Zentrum für Soziales in Sursee, mit welchem wir eng zusammen arbeiten, berät betroffene Personen mit der erforderlichen Diskretion. Sie helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.