Steuern - Veranlagung von natürlichen Personen
Die definitive Steuerveranlagung von natürlichen Personen, ausgeschlossen sind Selbstständigerwerbende, werden nach Eingangsdatum der Steuererklärung vom Steueramt Geuensee vorgenommen. Haben Sie Fragen zur Veranlagung oder sind Sie mit der Veranlagung nicht einverstanden, so beachten Sie das Rechtsmittel auf dem Formular oder kontaktieren Sie das Steueramt. Grundlagen und Informationen zum Veranlagen können Sie dem Luzerner Steuerbuch Band 1 entnehmen.
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