Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen, bitten wir Sie, rechtzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen. Dies ist möglich via e-Fristerstreckung unter dem unten aufgeführten Link. Selbständigerwerbende reichen das Fristerstreckungsgesuch weiterhin bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein, oder ebenfalls mit e-Fristerstreckung.
Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Eine vorzeitige Einreichung des Verzeichnisses bei Fristverlängerungen für die Steuererklärung ist nicht mehr möglich.