Der Winterdienst gewährleistet die Verkehrssicherheit für alle Benutzerinnen und Benutzer der öffentlichen Strassen und Wege bei Schneefall, Eis- und Schneeglättebildung. Dabei muss die Belastung der Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Abwicklung des Winterdienstes muss die Gemeinde aus Kapazitätsgründen Prioritäten setzen.
Schnee von Privat- und Vorplätzen darf nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gepflügt werden. Hydranten müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein. Die Beseitigung von gepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser.