Kanalisationsanschlussgebühren

Für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen erhebt die Gemeinde eine einmalige Anschlussgebühr und jährlich wiederkehrende Betriebsgebühren. Massgebend ist das Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Geuensee.

Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein und langfristig die Aufwendungen der Siedlungsentwässerung decken.

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Bezeichnung Adresse Kontakt
Gemeindekanzlei Chäppelimatt 7, CH-6232 Geuensee 041 925 79 79

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