Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen.

Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden - und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.

Aktuell

Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Angenommen wurde vom Stimmvolk der Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Bezahlbare Kitas für alle». Dieses Gesetz gilt für alle Luzerner Gemeinden gleichermassen. Zwar wird das Gesetz per 01.01.2026 eingeführt, die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Geuensee behalten aber ihre Gültigkeit bis zum 31.07.2026. Der Kanton wird zu gegebener Zeit Eltern und Gemeinden über die Einführung der neuen Betreuungsgutscheine informieren. Das neue, kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier.