Wegfall Gemeindearbeitsamt per 01.04.2021
Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) trat Anfang 2021 in Kraft. Dieses beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.
Neu übernehmen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.
Für die Gemeinde Geuensee übernimmt das RAV Sursee per 01.04.2021 die Dienstleistungen des Arbeitsamtes.