Der Zustand der Kanalisationen in der Gemeinde Geuensee wird periodisch aufgenommen und kontrolliert. Für die Kontrolle wird die Gemeinde in 4 Unterhaltszonen (UHZ) eingeteilt. Die letzten Zustandserfassungen der UHZ 1 + UHZ 2 wurden durchgeführt. Zwischenzeitlich liegen uns die Auswertungen der Kanal-TV-Aufnahmen der UHZ 1 vor und konnten an die Eigentümer verschickt werden. Die Auswertungen der UHZ 2 werden anfangs 2025 an die Eigentümer verschickt. Die Kontrolle der UHZ 3 und UHZ 4 fand im 2024 statt. Diese Auswertungen sollten im Verlaufe des 2025 vorliegen und können nach Erhalt dann ebenfalls den Eigentümern zugestellt werden. Die Fristen für die Instandstellung der Mängel/Schäden sowie Ihre Dringlichkeiten können dem zugestellen Schreiben entnommen werden.
Die Gemeinde Geuensee hat die Sanierung der öffentlichen Leitungen bereits gestartet.
Verantwortung der Eigentümer
Für die privaten Eigentümer einer Leitung gilt, dass die Leitungen den Anforderungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer entsprechen müssen (Art. 6, 7 und 15 GSchG). Dies bedeutet, dass die Leitungen systemgerecht angeschlossen und dicht sein müssen.
Der Eigentümer einer Abwasseranlage hat auch dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand gehalten werden (Art. 15 GSchG und Art. 14 der Gewässerschutzverordnung).
Zurzeit befindet sich das Siedlungsentwässerungs-Reglement in Revision. Sobald dieses von der Gemeinde und dem Kanton genehmigt ist, steht das Reglement den Einwohnern zur Verfügung.