Wo befindet sich mein Schutzraum?

Schutzraum
 
 
 

Schutzräume

Die gesetzlichen Grundlagen sehen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vor. Die Schutzräume bieten der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes, bei Katastrophen und Notlagen den notwendigen Schutz. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume zur Verfügung stehen, erstellen die Gemeinden öffentliche Schutzräume. Die Schutzräume werden mindestens alle 10 Jahre durch die Behörden auf deren Funktionalität kontrolliert. Diese Kontrolle liegt gemäss §10 des kantonalen Zivilschutzgesetzes (SRL Nr. 372) in der Zuständigkeit der Kantone.