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Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem speziellen Zustellcouvert möglich. Bitte Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen! Die Sendung muss rechtzeitig per Post dem Urnenbüro zugestellt oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.