Grundsätzlich gilt: Alle sportlichen Aktivitäten können gezählt werden. Joggen, Yoga, Fitness, Velofahren, Inlineskaten, Reiten, Spazieren, Wandern, etc. Die maximale Dauer einer Bewegungsaktivität beträgt 4h.
Auch die Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit darf gezählt werden.
Auswärtige können ebenfalls für Geuensee Bewegungsminuten sammeln. In der App kann jede Person die Gemeinde auswählen, für welche er/sie Minuten sammeln möchte. Das muss nicht zwingend die eigene Wohngemeinde sein.
Nicht als sportliche Aktivitäten gelten z.B.:
Bewegungs-Challenge:
Die Teilnehmenden können via App ihre eigene Bewegungs-Challenge gegen Familienmitglieder, Freunde, Vereinskollegen etc. starten. Durch diese «Challenge» wird die Bevölkerung noch mehr motiviert, sich zu bewegen.