Gewässer

Der Gewässerunterhalt und Zuständigkeiten

Der Gewässerunterhalt besteht aus dem betrieblichen und dem baulichen Unterhalt der Gewässer. Der Gewässerunterhalt dient der Erhaltung der Hochwassersicherheit und der Förderung der Artenvielfalt. Der Kanton ist in der Regel für den baulichen und die Gemeinde für den betrieblichen Gewässerunterhalt zuständig.

Die Beseitigung von Treibgut, von Unrat im Wasser, von Auflandungen zum Erhalt der Abflusskapazität sowie die Pflege der Ufervegetation ist, mit Ausnahme einiger Grossgewässer, Aufgabe der Gemeinde. Sie kann diese aber auch an die Anstösser*innen übertragen.

Die übliche Pflege von privaten Gartenflächen innerhalb des Gewässerraums ist Sache der jeweiligen Grundeigentümer*innen.