Mit der Ortsplanung wird festgelegt, wo, was und wie gebaut werden kann. Geregelt wird dies im Bau- und Zonenreglement und im Zonenplan. Alle 10 Jahre ist die Ortsplanung zu überprüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Revision anzupassen.
Seit Herbst 2020 läuft in Geuensee der Prozess zur Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass wir der Bevölkerung das neue Bau- und Zonenreglement (BZR), den neuen Zonenplan sowie weitere Dokumente zur Mitwirkung im Jahr 2023 vorlegen konnten.
Der Gemeinderat hat die vorliegende Gesamtrevision der Ortsplanung Geuensee an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die für die Vorprüfung benötigten Unterlagen wurden direkt der Dienststelle rawi, Abteilung Raumentwicklung zugestellt. Die Durchführung des Vorprüfungsverfahrens nach §19 des Planungs- und Baugesetztes des Kantons Luzern ist aktuell in Bearbeitung.