Öffentliche Mitwirkung ist abgeschlossen

Mit der Ortsplanung wird festgelegt, wo, was und wie gebaut werden kann. Geregelt wird dies im Bau- und Zonenreglement und im Zonenplan. Alle 10 Jahre ist die Ortsplanung zu überprüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Revision anzupassen.

Seit Herbst 2020 läuft in Geuensee der Prozess zur Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass wir der Bevölkerung das neue Bau- und Zonenreglement (BZR), den neuen Zonenplan sowie weitere Dokumente zur Mitwirkung vorlegen konnten.

Die Bevölkerung wurde eingeladen, die Entwürfe der Planungsinstrumente zu sichten, Fragen dazu zu stellen, sich dazu zu äussern und begründete Kritik anzubringen. Meinungsäusse­rungen, Hinweise und Bemerkungen konnten bis am 15. September 2023 mit dem untenstehenden Formular, schriftlich per Post an Gemeinde Geuensee, Gemeindeverwaltung, Chäppelimatt 7, 6232 Geuensee oder per E-Mail an: ortsplanung@geuensee.ch eingereicht werden.

Der Gemeinderat freute sich auf eine grosse Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung!


Online Formular - Mitwirkung Gesamtrevision