Parkplatzbewirtschaftung über digitales Parksystem ParkingPay

Die Gemeinde Geuensee hat in Zusammenarbeit mit der Firma Digitalparking und der Luzerner Polizei das digitale Parksystem ParkingPay eingeführt. Ziel ist es, die Parkplatznutzung einfacher, transparenter und gerechter zu gestalten.

Seit dem 15. September 2025 steht beim alten Schulhaus eine zentrale Parkuhr zur Verfügung. Um eine faire Nutzung der öffentlichen Parkplätze sicherzustellen, werden regelmässige Parkplatzkontrollen durchgeführt.

Dabei wird überprüft:

  • ob die zulässige Parkdauer eingehalten wird;
  • ob die entsprechenden Parkgebühren ordnungsgemäss bezahlt wurden;
  • ob die geltenden Nutzungsbestimmungen eingehalten werden.
 

So funktioniert ParkingPay

Für die Nutzung von ParkingPay sowie die Beantragung von Dauerparkbewilligungen ist ein kostenloses Benutzerkonto erforderlich. Dieses kann unter www.parkingpay.ch erstellt werden. Auch die Registrierung des Fahrzeugs ist kostenlos.

Wir empfehlen, zusätzlich die ParkingPay-App auf dem Smartphone zu installieren. Diese ist im Google Play Store sowie im Apple Store erhältlich und ermöglicht eine einfache und bequeme Bezahlung der Parkgebühren.

Alternativ können die Parkgebühren auch bargeldlos über die TWINT-App bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut voraus (Post- oder Bankkonto). 

 

Übersicht der Parkzonen

Die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Geuensee sind in zwei Parkzonen unterteilt:

Zone 2 – Altes Schulhaus und Mitteldorfstrasse

  • Für Kurzzeit- und Dauerparkierende
  • Gebührenpflicht ab der ersten Parkminute

Zone 3 – Dörnliacherstrasse

  • Ausschliesslich für Dauerparkierende

Wichtige Hinweise:
- In Zone 2 ist das Parkieren ab der ersten Minute gebührenpflichtig.
- In Zone 3 stehen keine Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Für Besucher der Mehrfamilienhäuser an der Dörnliacherstrasse stehen bei den jeweiligen Überbauungen Besucherparkplätze zur Verfügung.

 

Dauerparkbewilligungen

Monats- und Jahresparkkarten für beide Parkzonen können bequem und vollständig digital über ParkingPay beantragt und verwaltet werden.

Die Beantragung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Kostenloses Benutzerkonto auf www.parkingpay.ch erstellen.
  2. Fahrzeug registrieren.
  3. Im Menü den Bereich «Bewilligung» auswählen.
  4. Gewünschte Parkbewilligung beantragen und bezahlen.

Die Parkbewilligung wird digital hinterlegt. Ein physischer Parkausweis hinter der Windschutzscheibe ist deshalb nicht erforderlich.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Bau und Infrastruktur gerne zur Verfügung.

Telefon: 041 925 79 78

E-Mail: bau@geuensee.ch