Die bestehenden Bebauungspläne sind an das neue Planungs- und Baugesetz sowie das neue Bau- und Zonenreglement anzupassen. Bei dieser Gelegenheit werden die beiden Teilpläne zu einem Plan zusammengeführt und abgeglichen. Wo der Bebauungsplan keine Festlegung macht, sind die Bestimmungen des BZR massgebend. Bebauungsplan-Bestimmungen, welche bereits ausreichend im BZR-Entwurf oder einem anderen Gesetz geregelt und deswegen ohnehin gültig sind, wurden gestrichen.
Folgende wesentliche Änderungen werden vorgenommen;
- Anpassung des Perimeters im Unterdorf
- Zusammenfassung der beiden Baubereiche A (Dorfkernbereich) und B (Unterdorfbereich) zu einem Baubereich
- punktuell Änderung der Baulinienart
An diversen Inhalten wie z.B. Bauten mit Situations- oder Eigenwert werden keine Änderungen vorgenommen.
Link: Bebauungsplan Oberdorf-Mitteldorf-Unterdorf
Link: Vorschriften zum Bebauungsplan Oberdorf-Mitteldorf-Unterdorf
Link: Planungsbericht