Verkehrsrichtplan

Der Verkehrsrichtplan und Richtplan für das Fusswegnetz wurde am 17. Oktober 2007 bzw. 22. April 2008 durch den Regierungsrat genehmigt. Er ist behördenverbindlich, aber nicht grundeigentümerverbindlich. Der Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan wurde im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung an die aktuellen Begebenheiten angepasst und es wurden Anliegen zum Verkehr ergänzt. Diverse bisherige Massnahmen, insbesondere betreffend Erschliessungsgebiete, wurden inzwischen umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen aufgrund der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten sind:

  • Aktualisierung aufgrund der Umsetzung diverser damals unerschlossener Gebiete (z.B. Heugärten)
  • Aktualisierung diverser Fusswege, Querungen und Radwege
  • Anpassung an den neuen regionalen Wanderwegrichtplan
  • Ergänzung einiger neue Massnahmen, vgl. Kapitel 5 im Planungsbericht

Link: Richtplan mit Massnahmen

Link: Verkehrsrichtplan

Link: Fusswegnetz

Link: Planungsbericht