Im Sinn von § 61 PBG sind folgende Anpassungen der Planugsinstrumente der Gesamtrevision der Ortsplanung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage mit Einsprachemöglichkeit:
| - | Änderungen in den Zonenplänen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage |
| - | Änderungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) gegenüber der 1. öffentlichen Auflage |
Die übrigen Inhalte der Zonenpläne sowie die Vorgaben des Bau- und Zonenreglementes bleiben im Vergleich zur ersten öffentlichen Auflage unverändert und fallen nicht in den Umfang des aktuellen Auflageverfahrens. Die fachlichen Grundlagen, Überlegungen und Begründungen zu den vorgenommenen Anpassungen werden in der vorliegenden Botschaft zur zweiten öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung umfassend dargestellt.
Botschaft 2. öffentliche Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung
Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage
Gemäss §62 PBG ist das Auflageverfahren für betroffene Dritte zu wiederholen, wenn aufgrund der Einspracheverhandlungen wesentliche Änderungen erfolgen. Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 PBG mit Einsprachemöglichkeit sind die Änderungen im Zonenplan sowie im Bau- und Zonenreglement gegenüber der 1. öffentlichen Auflage.



