Handlungsbedarf

An der Gemeindeversammlung vom 6. September 2007 haben die Stimmberechtigten die letzte grössere  Ortsplanungsrevision beschlossen. In den folgenden Jahren wurden verschiedene Anliegen mit Teilrevisionen der Ortsplanung in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt.

An der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2020 beschlossen die Stimmberechtigten den Teilzonenplan Gewässerraum, Änderungen des Zonenplans in den Gebieten Sternen und Heugärten sowie des Bau- und Zonenreglementes (BZR). Weiter wurde eine Änderung des Bebauungsplans Oberdorf beschlossen. Mit Entscheid (RRE) Nr. 1319 vom 24. November 2020 wurde diese Teilrevision der Ortsplanung vom Regierungsrat genehmigt.

Die aktuell geltende Ortsplanung entspricht nicht mehr in allen Teilen den neuen gesetzlichen Vorgaben und wird daher aufgrund folgender Gesetzesrevisionen gesamthaft überarbeitet: 

  • Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) von 2014

  • Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Planungs- und Bauverordnung (PBV) von 2013

  • Revision des kantonalen Richtplans (KRP) von 2015


Die Gemeinde Geuensee ist zudem Teil des Regionalen Bauamts RBS und strebt daher eine Harmonisierung ihrer Ortsplanungsinstrumente mit den Gemeinden Büron und Knutwil an, um die Arbeiten des Regionalen Bauamts RBS effizienter zu gestalten.


Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wollen der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission (OPK) eine gute Grundlage mit Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Bauvorhaben und für die Gemeindeentwicklung insgesamt schaffen.


Die Hauptanliegen der Gesamtrevision der Ortsplanung sind ausserdem:

  • Bauliche Entwicklung mit Qualität und Rücksicht auf das Ortsbild

  • Schaffung von attraktivem, zeitgemässem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten dank gezielter Nachverdichtung
    bereits überbauter Gebiete

  • Siedlungsentwicklung nach innen an den dafür geeigneten Orten und Sicherung von Freiflächen

  • Erfüllung der Verkehrsbedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner

  • Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

  • Sicherung der Naturschutzzonen und Naturobjekte (markante Bäume, Alleen und Hecken)