Von der Mitwirkung zur Auflage

An der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung im Rahmen der Mitwirkung vorgestellt und Fragen beantwortet. Alle Haushaltungen wurden mit einem Flyer informiert und die Unterlagen konnten auf der Website der Gemeinde oder in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb der Mitwirkungsfrist sind Eingaben von rund 53 Privatpersonen, Firmen, Organisationen und Parteien eingegangen. Nach der Verarbeitung der Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente im Mai 2024 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Mit dem Vorprüfungsbericht vom 6. März 2025 hat der Kanton zur Gesamtrevision der Ortsplanung Stellung genommen. Darin stellt er fest, dass „die im Entwurf vorliegende Gesamtrevision der Ortsplanung insgesamt als gut und weitgehend
vollständig erarbeitet, sowie als grösstenteils recht- und zweckmässig beurteilt wird.“

Die Planungsinstrumente wurden aufgrund der Anträge, Empfehlungen und Hinweise im Vorprüfungsbericht nochmals überarbeitet und werden nun vom 14. April bis 26. Mai 2025 öffentlich aufgelegt.

Mit den nun vorliegenden Planungsinstrumenten werden die notwendigen Grundlagen geschaffen, um die angestrebte Entwicklung zu ermöglichen.

Details zum Planungsverlauf

Siedlungsleitbild
Mit der Überarbeitung des Siedlungsleitbilds wurde das Fundament gelegt. Vom 25. November 2021 bis 25. Januar 2022 wurde der Entwurf der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die kantonalen Dienststellen haben im Rahmen einer Vorabklärung dazu Stellung genommen.

Öffentliche Mitwirkung
Die Inhalte aus der letzten Teilrevision der Ortsplanung, welche an der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2020 beschlossen und vom Regierungsrat am 24. November 2020 genehmigt wurde, werden aufgrund von Planbeständigkeit und Rechtssicherheit im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung nicht wesentlich angepasst. Vom 15. Juli 2023 bis 15. September 2023 wurde die revidierte Ortsplanung der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die Eingaben wurden von den Ortsplanern geprüft sowie in der Ortsplanungskommission und im Gemeinderat beraten. Teilweise wurde mit den Mitwirkenden ergänzend Gespräche geführt.


Kantonale Vorprüfung
Nach der Verarbeitung der Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente im Mai 2024 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Während der kantonalen Vorprüfung wurde die Gemeinde vom Kanton zu einer Bereinigungsbesprechung eingeladen, welche am 14. November 2024 stattfand. Im Anschluss daran fand eine OPK-Sitzung zur Beurteilung der Anträge, Empfehlungen und Hinweise statt. Nach dieser Sitzung und den Beschlüssen des Gemeinderats wurden Anpassungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen und diese wieder eingereicht, um die kantonale Vorprüfung abzuschliessen.