Mit der Ortsplanung wird die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Geuensee festgelegt. Massgebend sind dabei insbesondere die Zonenpläne, das Bau- und Zonenreglement (BZR) sowie der Bebauungsplan Dorf. Aufgrund von Anpassungen der übergeordneten Gesetze und Planungen muss die Ortsplanung der Gemeinde Geuensee gesamthaft überarbeitet werden.
Für die Überarbeitung hat der Gemeinderat eine Ortsplanungskommission (OPK) eingesetzt. Die Kommission, die sich aus einer Kerngruppe und einer Echogruppe zusammensetzt, hat zusammen mit dem Ortsplaner die Anpassungen vorbereitet. Die zur Beschlussfassung vorliegenden Unterlagen wurden der Bevölkerung bereits im Rahmen von öffentlichen Mitwirkungen und der öffentlichen Auflage vorgestellt. Der Kanton hat die Unterlagen vorgeprüft und punktuelle Anpassungen beantragt. Die 1. öffentliche Auflage fand vom 14. April 2025 bis 26. Mai 2025 statt. Die Erledigung einzelner Einsprachen führte zu Anpassungen an den Planungsinstrumenten, welche die 2. öffentliche Auflage vom 10. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026 erforderlich machten. Insgesamt gingen 21 Einsprachen, davon drei Sammeleinsprachen und fünf gleichlautende Einsprachen sowie zwei separate Meinungsäusserungen zum Verkehrsrichtplan ein. Gegen die Pläne der Waldfeststellung wurde keine Einsprache erhoben. Verschiedene Einsprachen konnten im Rahmen der geführten Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden. Über die 16 nicht gütlich erledigten Einsprachen, davon 3 Sammeleinsprachen und 5 gleichlautenden Einsprachen hat die Gemeindeversammlung zu befinden.



