Das Wichtigste in Kürze

Mit der Ortsplanung wird die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Geuensee festgelegt. Massgebend sind dabei insbesondere die Zonenpläne, das Bau- und Zonenreglement (BZR) sowie der Bebauungsplan Dorf. Aufgrund von Anpassungen der übergeordneten Gesetze und Planungen muss die Ortsplanung der Gemeinde Geuensee gesamthaft überarbeitet werden.

Für die Überarbeitung hat der Gemeinderat eine Ortsplanungskommission (OPK) eingesetzt. Die Kommission, die sich aus einer Kerngruppe und einer Echogruppe zusammensetzt, hat zusammen mit dem Ortsplaner die Anpassungen vorbereitet. Die zur Beschlussfassung vorliegenden Unterlagen wurden der Bevölkerung bereits im Rahmen von öffentlichen Mitwirkungen und der öffentlichen Auflage vorgestellt. Der Kanton hat die Unterlagen vorgeprüft und punktuelle Anpassungen beantragt. Die 1. öffentliche Auflage fand vom 14. April 2025 bis 26. Mai 2025 statt. Die Erledigung einzelner Einsprachen führte zu Anpassungen an den Planungsinstrumenten, welche die 2. öffentliche Auflage vom 10. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026 erforderlich machten. Insgesamt gingen 21 Einsprachen, davon drei Sammeleinsprachen und fünf gleichlautende Einsprachen sowie zwei separate Meinungsäusserungen zum Verkehrsrichtplan ein. Gegen die Pläne der Waldfeststellung wurde keine Einsprache erhoben. Verschiedene Einsprachen konnten im Rahmen der geführten Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden. Über die 16 nicht gütlich erledigten Einsprachen, davon 3 Sammeleinsprachen und 5 gleichlautenden Einsprachen hat die Gemeindeversammlung zu befinden.

Ausgangslage, Handlungsbedarf und Ziele

Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 6. September 2007 haben die Stimmberechtigten die letzte grössere Ortsplanungsrevision beschlossen. In den folgenden Jahren wurden verschiedene Anliegen mit Teilrevisionen der Ortsplanung in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt. An der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2020 beschlossen die Stimmberechtigten den Teilzonenplan Gewässerraum, Anpassungen des Zonenplans in den Gebieten Sternen und Heugärten sowie des Bau- und Zonenreglements (BZR). Zudem wurde eine Anpassung des Bebauungsplans Oberdorf beschlossen. Mit Entscheid (RRE) Nr. 1319 vom 24. November 2020 wurde diese Teilrevision der Ortsplanung vom Regierungsrat genehmigt. Die Inhalte dieser Teilrevision der Ortsplanung werden aufgrund von Planbeständigkeit und Rechtssicherheit im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung nicht wesentlich angepasst.

Handlungsbedarf
Die aktuell geltende Ortsplanung entspricht nicht mehr in allen Teilen den neuen gesetzlichen Vorgaben und wird daher aufgrund von Revisionen folgender Gesetze und übergeordneten Planungen gesamthaft überarbeitet:

  • Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) von 2014
  • Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Planungs- und Bauverordnung (PBV) von 2013
  • Revision des Kantonalen Richtplans (KRP) von 2015

Ziele
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wollen der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission (OPK) eine gute Grundlage mit Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Bauvorhaben und für die Gemeindeentwicklung schaffen.

Die Hauptanliegen der Gesamtrevision der Ortsplanung sind:

  • Siedlungsentwicklung nach innen an den dafür geeigneten Orten und Sicherung von Freiflächen
  • Bauliche Entwicklung mit Qualität und Rücksicht auf das Ortsbild
  • Schaffung von attraktivem, zeitgemässem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten dank gezielter Nachverdichtung bereits überbauter Gebiete
  • Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
  • Erfüllung der Verkehrsbedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Sicherung der Naturschutzzonen und Naturobjekte (markante Bäume, Alleen und Hecken)