Die vorliegende Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Geuensee ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungsprozesses. In zahlreichen Beratungen der Kerngruppe, der Echogruppe sowie des Gemeinderates wurden die Grundlagen erarbeitet, diskutiert und weiterentwickelt. Die Revision umfasst eine komplette Aktualisierung der bestehenden Planungsinstrumente und berücksichtigt insbesondere die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie des Muster-Bau- und Zonenreglements (BZR).
Ein zentraler Bestandteil der Revision bildet das Siedlungsleitbild, das die langfristige räumliche Entwicklung der Gemeinde aufzeigt. Darauf aufbauend wurden ein neues Zonenkonzept sowie angepasste Nutzungsmasse eingeführt. Mit der Umstellung auf die neuen Nutzungsmasse – insbesondere Überbauungsziffer und Gesamthöhe – wird die Ortsplanung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst und gleichzeitig eine klare und transparente Grundlage für zukünftige Bauvorhaben geschaffen.
Das neue Zonenkonzept basiert auf einer umfangreichen Bestandesanalyse und orientiert sich am zuvor erarbeiteten Siedlungsleitbild. Es ermöglicht eine gezielte Weiterentwicklung insbesondere in zentral gelegenen und gut erschlossenen Gebieten. Gleichzeitig wird in bestehenden Wohnquartieren auf die Erhaltung der charakteristischen Quartiertypologien geachtet. Ergänzend wurden aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit, der Schutz von Naturobjekten sowie qualitätssichernde Verfahren bei grösseren Entwicklungsgebieten berücksichtigt. Für grössere Areale werden beispielsweise besondere Planungsinstrumente oder qualitätssichernde Verfahren mit Fachgremien vorgesehen. Dies um eine hochwertige, städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Die Bevölkerung wurde während des gesamten Planungsprozesses laufend über den Stand der Arbeiten informiert. Zu den Entwürfen des Siedlungsleitbilds sowie der Ortsplanungsinstrumente fanden öffentliche Mitwirkungsverfahren statt. Die Eingaben und Stellungnahmen von Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und politischen Parteien wurden geprüft, diskutiert und, soweit zweckmässig, in die Planung aufgenommen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorliegende Gesamtrevision eine ausgewogene Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde bildet. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass die Gesamtrevision der Ortsplanung von der Gemeindeversammlung beschlossen und anschliessend zur Genehmigung beim Regierungsrat eingereicht werden kann. Mit deren Inkraftsetzung kann auch die derzeit geltende Planungszone aufgehoben werden, wodurch wieder Rechts- und Planungssicherheit für die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Geuensee geschaffen wird.
Der Gemeinderat



