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Die Gewässer im Kanton Luzern sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen und zugleich wichtige Orte für Freizeit und Erholung. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass sich gebietsfremde invasive Arten, sogenannte Neobiota, stark ausbreiten und die einheimische Natur sowie Infrastrukturen gefährden können.
Ein bekanntes Beispiel ist die Quaggamuschel, die sich in verschiedenen Schweizer Seen ausbreitet und durch Schiffe von Gewässer zu Gewässer verschleppt wird. Sie kann ökologische Schäden verursachen und hohe Kosten für Unterhalt und Infrastruktur nach sich ziehen.
Um diese Entwicklung einzudämmen, gilt seit dem 1. April 2026 die neue kantonale Verordnung über die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRV) für Boote mit einem Kontrollschild. Dabei muss jeder Gewässerwechsel vorgängig online gemeldet (Meldepflicht) sowie Boote fachgerecht gereinigt werden (Reinigungspflicht). Das Einwassern ist erst nach offizieller Freigabe erlaubt (Freigabe).
Die neue Regelung ist Teil der kantonalen Strategie zum Schutz der Biodiversität und ergänzt bestehende Massnahmen im Bereich Neobiota. Damit soll sichergestellt werden, dass die Luzerner Seen langfristig gesund bleiben und ihre natürliche Vielfalt erhalten bleibt.
Auch Freizeitnutzerinnen und -nutzer können einen wichtigen Beitrag leisten: Wer sein Boot, SUP oder Wassersportmaterial sorgfältig reinigt, hilft aktiv mit, unsere Gewässer zu schützen.
Die Gewässer im Kanton Luzern sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen und zugleich wichtige Orte für Freizeit und Erholung. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass sich gebietsfremde invasive Arten, sogenannte Neobiota, stark ausbreiten und die einheimische Natur sowie Infrastrukturen gefährden können.
Ein bekanntes Beispiel ist die Quaggamuschel, die sich in verschiedenen Schweizer Seen ausbreitet und durch Schiffe von Gewässer zu Gewässer verschleppt wird. Sie kann ökologische Schäden verursachen und hohe Kosten für Unterhalt und Infrastruktur nach sich ziehen.
Um diese Entwicklung einzudämmen, gilt seit dem 1. April 2026 die neue kantonale Verordnung über die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRV) für Boote mit einem Kontrollschild. Dabei muss jeder Gewässerwechsel vorgängig online gemeldet (Meldepflicht) sowie Boote fachgerecht gereinigt werden (Reinigungspflicht). Das Einwassern ist erst nach offizieller Freigabe erlaubt (Freigabe).
Die neue Regelung ist Teil der kantonalen Strategie zum Schutz der Biodiversität und ergänzt bestehende Massnahmen im Bereich Neobiota. Damit soll sichergestellt werden, dass die Luzerner Seen langfristig gesund bleiben und ihre natürliche Vielfalt erhalten bleibt.
Auch Freizeitnutzerinnen und -nutzer können einen wichtigen Beitrag leisten: Wer sein Boot, SUP oder Wassersportmaterial sorgfältig reinigt, hilft aktiv mit, unsere Gewässer zu schützen.