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Im gesamten Kanton Luzern müssen bis spätestens 2034 alle ortsfesten, rein elektrischen Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystemen – also Anlagen, die Raumwärme über ein Heizwassersystem verteilen durch zeitgemässe Systeme ersetzt werden, welche den Anforderungen des kantonalen Energiegesetzes entsprechen.
Ebenfalls betroffen sind zentral installierte, rein elektrische Wassererwärmer (Boiler) in Wohngebäuden. Auch diese müssen bis 2034 ersetzt werden. Während der Kanton aktuell den Ersatz von Heizsystemen fördert, gilt dies zurzeit nicht für Boiler. Dennoch lohnt sich der Umstieg auf eine effiziente, nachhaltige Lösung auch ohne finanzielle Unterstützung. Sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch.
Wir beraten sie gerne umfassend zu den gesetzlichen Vorgaben, zu möglichen Alternativen und zu den verfügbaren Förderprogrammen. Es empfiehlt sich, den Wechsel auf moderne Wärmeerzeuger frühzeitig zu planen und umzusetzen, um Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und Energieeinsparungen rasch zu realisieren
Weitere Informationen auf der Webseite www.umweltberatung-luzern.ch/broschuere-wespen-und-hornissen
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