Lärm ist nicht nur lästig
Gemäss dem neuen Bericht der Europäischen Umweltagentur ist mindestens jede/jeder fünfte Europäer:in ungesund hohem Verkehrslärm ausgesetzt. In der Schweiz ist jede zehnte Person durch schädlichen Verkehrslärm gefährdet. Lärm wird hauptsächlich mit Belästigung und Schlafstörungen in Verbindung gebracht. Seine Auswirkungen auf unsere Gesundheit sind aber viel weitreichender und schwerwiegender: Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, psychische Leiden und sogar vorzeitige Todesfälle können auf Lärm zurückgeführt werden.
Wieso reagiert unser Körper mit Stress auf Lärm?
Unser Gehör ist als hochsensibles Organ an die Geräuschkulisse einer längst vergangenen Naturlandschaft angepasst. Laute und ungewohnte Geräusche waren ursprünglich ein Signal für Gefahr, auf die der menschliche Körper mit einer erhöhten Alarmbereitschaft zu Flucht oder Kampf reagierte. Die Geräuschkulisse hat sich zwischenzeitlich dramatisch verändert: Eine Unmenge von verschiedensten Geräuschen überflutet uns ständig. Auf laute und störende Geräusche reagiert unser Körper aber immer noch gleich wie zu Urzeiten und die ausgelösten Stressreaktionen beeinträchtigen das Wohlbefinden und die Gesundheit.
Ruhe tut der Gesundheit gut
Bei Ruhe entspannt sich der Körper, der Blutdruck sinkt und Stresssymptome werden reduziert. Ruhe ist also eine kostbare, natürliche Ressource, die für unsere Gesundheit unabdingbar ist. Der Wert von Ruhe ist vielfältig: Sie hilft nicht nur, die Konzentration und Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten, sondern fördert auch das Zusammenleben und wertet Wohn- und Arbeitsorte auf.
Lärm – Wie verhalte ich mich richtig?
Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung bilden die rechtliche Grundlage, um Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Allerdings gelten nicht für alle Lärmarten festgelegte Grenzwerte. In solchen Fällen muss die Lärmsituation individuell beurteilt werden.
In der Regel gelten werktags die Zeiträume von 12 bis 13 Uhr und ab 19 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten bzw. Ruhetage. Während dieser Zeiten sollten laute Tätigkeiten vermieden werden, um Rücksicht auf andere zu nehmen.
Vorgehen bei Lärmbelästigungen in Mehrfamilienhäusern
1. Hausordnung prüfen:
Überprüfen Sie die Hausordnung, um festzustellen, welche Ruhezeiten und Verhaltensregeln gelten.
2. Gespräch suchen:
Falls der Lärm von einem Nachbarn kommt, suchen Sie das Gespräch auf freundliche und respektvolle Weise. Oft
lassen sich Missverständnisse oder unbewusste Lärmquellen so schnell klären.
3. Wiederholte Lärmbelästigungen:
Wenn der Lärm weiterhin ein Problem darstellt, wenden Sie sich an die Hausverwaltung, um eine Lösung zu finden.
Vorgehen bei Nachtruhestörungen
Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit ist besonders auf die Lautstärke zu achten, um die Nachbarn nicht zu stören.
Für die Durchsetzung der Nachtruhe ist die Polizei zuständig. Bei wiederholten Störungen können Sie die Polizei unter der Notrufnummer 117 kontaktieren.




