Lärm

Lärm – Wie verhalte ich mich richtig?

Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung bilden die rechtliche Grundlage, um Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Allerdings gelten nicht für alle Lärmarten festgelegte Grenzwerte. In solchen Fällen muss die Lärmsituation individuell beurteilt werden.

In der Regel gelten werktags die Zeiträume von 12 bis 13 Uhr und ab 19 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten bzw. Ruhetage. Während dieser Zeiten sollten laute Tätigkeiten vermieden werden, um Rücksicht auf andere zu nehmen.

 

Vorgehen bei Lärmbelästigungen in Mehrfamilienhäusern

1. Hausordnung prüfen
    Überprüfen Sie die Hausordnung, um festzustellen, welche Ruhezeiten und Verhaltensregeln gelten.

2. Gespräch suchen: 
    Falls der Lärm von einem Nachbarn kommt, suchen Sie das Gespräch auf freundliche und respektvolle Weise. Oft
    lassen sich Missverständnisse oder unbewusste Lärmquellen so schnell klären.

3. Wiederholte Lärmbelästigungen:
    Wenn der Lärm weiterhin ein Problem darstellt, wenden Sie sich an die Hausverwaltung, um eine Lösung zu finden.

 

Vorgehen bei Nachtruhestörungen

Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit ist besonders auf die Lautstärke zu achten, um die Nachbarn nicht zu stören.

Für die Durchsetzung der Nachtruhe ist die Polizei zuständig. Bei wiederholten Störungen können Sie die Polizei unter der Notrufnummer 117 kontaktieren.